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Unmountable

unregistriert

1

Donnerstag, 30. März 2006, 08:14

Auto verkauft - Versicherung/Steuern?

Kurz zur Geschichte:

Hab am 11.03. meine Karre verkauft. Kaufvertrag ist unterschrieben worden und in Kopie sofort an Versicherung und Zulassungsstelle raus.
Rest-Geld von Versicherung und Steuern ist natürlich noch nicht zurückerstattet, aber ich hatte auch nicht erwartet, dass die beiden Vereine das in kurzer Zeit schaffen.

Nur hab ich aber gestern abend erklärt bekommen, dass die Mitteilung + Kopie des Kaufvertrags der Versicherung nicht reichen würde, sondern dass die eine Um-/Abmeldebescheinigung von mir wollen würden.

Ja, wie? Ab/Ummeldebescheinigung? Dafür bräuchte ich ja Brief (und für's Abmelden die Kennzeichen). Das hat aber alles schon der neue Besitzer. Beim Vorbeifahren neulich waren noch meine Berliner Kennzeichen dran (der Mann wohnt in Brandenburg) - also vermutlich hat er die Karre noch nicht umgemeldet.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Was muss ich denn nun tun? Ich dachte, eine Mitteilung samt Kopie von Kaufvertrag an Zulassungsstelle und Versicherung würde reichen. Nu doch nicht?

Wer weiß was?

Timekiller

Erleuchteter

Beiträge: 10 493

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Mein Auto: Civic Type R FN2 / Mazda 6 Sport Kombi / Polo 86c

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2

Donnerstag, 30. März 2006, 10:24

Wäre mir neu, bei unseren Versicherungen reichte ein Anruf...
__________________________________________________________________
"Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung."
- Kaiser Wilhelm II. (1859-1941)

Matze

Profi

Beiträge: 583

Registrierungsdatum: 13. Februar 2004

Mein Auto: is wohl nen Honda *g*

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3

Donnerstag, 30. März 2006, 10:44

genau das ist es,,, wenn er noch nicht umgemeldet hat... dann kannst du ihn nach 1woche dazu auffordern bzw. eine mitteilung an deine zulassungsstelle rausgeben.

der Kaufvertrag bescheinigt dir aber das du das fahrzeug nicht mehr besitzt und fallls etwas passiert muss er deiner versicherung den schaden bezahlen..

deshalb merke verkauf immer ohne Kennzeichen es sei denn die leute zahlen gut

DasKlee

unregistriert

4

Donnerstag, 30. März 2006, 10:55

naja der vertrag allein sagt garnix, was z.b. strafzettel angeht

deswegen sind bei ADAC verträgen und co immer noch übergabebescheinigungen dabei, die der käufer abzeichnet - mit ort, datum und genauer uhrzeit der übergabe und einer selbstverpflichtung, das auto maximal 1 woche danach umzumelden

ich kann auch heute ein auto kaufen, dass ich erst in 3 monaten übernehme - datum des vertrags ist nicht zwangsläufig datum der übergabe. bei autohäusern kauft man im allgemeinen auch tage oder wochen vorher

einen von meinen omegas hab ich damals auch schon im november gekauft und erst im januar gekriegt, weil der verkäufer erst im januar seinen neuen bekommen hat - so lang wollte er den alten noch fahren

MrSchnell

Fortgeschrittener

Beiträge: 428

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2005

Mein Auto: Astra F Caravan 2.0 16V C20XE

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5

Donnerstag, 30. März 2006, 11:40

Hast du den im Kaufvertrag mit reingeschrieben bis wann er den umgemeldet haben muss? weil wenn nciht würd ich zusehen das du den erreichst und ihm das mal sagst *g* nich das der noch ewigkeiten auf deine versicherung etc. weiterfährt vorallem so länger er damit fährt umso weniger kriegst du von deiner versicherung und steuern zurückerstattet
mfg
MrSchnell

PS:Rechtschreib fehler passieren nur durch zu schnelles tippen auf der tastatur

Unmountable

unregistriert

6

Donnerstag, 30. März 2006, 12:45

Zitat

Original von DasKlee
deswegen sind bei ADAC verträgen und co immer noch übergabebescheinigungen dabei, die der käufer abzeichnet - mit ort, datum und genauer uhrzeit der übergabe und einer selbstverpflichtung, das auto maximal 1 woche danach umzumelden

Sowas in der Art stand auf diesem Vertrag auch drauf - also Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe, was alles dabei war, etc. (War einer aus'm Schreibwarenladen...) Nur an das Ummelden in xx Tagen kann ich mich nicht erinnern.


Hab jetzt einfach mal alle drei (also Versicherung, Zulassungsstelle und Käufer) kontaktiert.

Versicherung:
Mein Schreiben ist eingegangen, aber die warten noch auf die Mitteilung der Zulassungsstelle, dass die Karre um- oder abgemeldet wurde. Vorher gibt's keine Kohle und - was noch schlimmer ist - es wird erst ab diesem Tag der Restbetrag berechnet. Heißt: Die Versicherungs-Kohle von Kaufdatum (11.03.) bis Tag der Ummmeldung durch den Käufer ist weg. Und das ist bei dem ollen 2er Golf von '91 nicht eben wenig. Circa 100€ pro Monat. Und wenn der noch 3 Wochen braucht...


Zulassungsstelle:
Schreiben ist am 15.03. eingegangen mein "Restguthaben" an Steuern von diesem Tag an wird mir zurücküberwiesen. Die haben inzwischen die Zulassungsstelle in Brandenburg informiert, damit die den Käufer auffordert das Auto umzumelden. Wenn der das nicht tut, dann wird das Auto zwangsentstempelt. Das kann aber bis zu vier Wochen dauern.
Baut der bis dahin einen Unfall, zahlt den erstmal meine Versicherung, ich werde aber nicht hochgestuft.


Käufer:
Ich soll ihn nicht hetzen, hat er gesagt. Er wolle das Auto morgen ummelden. Na, wir werden sehen...


Zitat

Original von Matze
deshalb merke verkauf immer ohne Kennzeichen es sei denn die leute zahlen gut

Jap, das habe ich auch gemerkt. Und da hilft es auch nix, dass der Käufer bei der Übergabe einen ziemlich netten und vertrauenswürdigen Eindruck gemacht hat... :(

Nächstes Mal melde ich das Auto vorher ab...

MrSchnell

Fortgeschrittener

Beiträge: 428

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2005

Mein Auto: Astra F Caravan 2.0 16V C20XE

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7

Donnerstag, 30. März 2006, 12:55

so iss das bei einigen leuten .. ich persönlich wäre auch froh wenn ich ein auto kaufen würde das angemeldet bleibt bei mir ist nur der unterschied das ich den wagen zum SCHNELLST möglichen Termin ummelden würde.. aleine schon aus dem Grund das trotzdem versicherungsschutz, ich auch mit dem wagen versichert bin
mfg
MrSchnell

PS:Rechtschreib fehler passieren nur durch zu schnelles tippen auf der tastatur