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Bei uns in der Straße in Frankfurt Sachsenhausen gibt es mittlerweile Parkplatzprobleme. Da ich nur breite Autos fahre die in keine normale Tiefgarage passen habe ich mir 2 billige BMW zu 100 Euro / Stück geleast. Diese stehen nun bei mir auf der Straße vorm Haus. Ich habe diese so hingestellt, dass im Grunde auch 3 Autos parken könnten, jedoch nicht verbotswidrig oder so.
Nun mache ich es wie folgt. Wenn ich nach Hause komme bediene ich meine beiden BMW (Parkplatzfreihalter) mit einer Fernbedienung von meinem Auto aus. Die Elektromotoren in den BMWs bewegen die beiden Autos; Das vordere ein wenig nach vorn, das hintere bisschen nach hinten. So passt mein Auto dann zwischen meine beiden "Parkplatzfreihalter".
Die Autos sind angemeldet und versichert, werden jedoch nicht gefahren. Damit die Nachbarn nicht belästigt werden habe ich die Elektromotoren einbauen lassen. Die Batterien lade ich mit Solarstrom, die Matten dazu liegen auf der Hutablage bzw. auf dem Armaturenbrett.
Könnte trotzdem ein Verstoß vorliegen? Verhalte ich mich korrekt? Im Zweifel könnte ich auch die Fernbedienung der beiden BMW wieder ausbauen lassen, aber dann muss ich immer die beiden Autos manuell bewegen um mir einen 3. Parkplatz freizumachen.
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Hahaha, das ist ja ein lustiger und trickreicher Einfall, den Sie an den Tag gelegt haben, um ein Parkplatzproblem zu lösen. Ich spare mir die förmliche Anrede, da ich Ihren Namen nämlich erst nach Beantwortung der Frage erfahre.
Um es kurz zu machen: eine rechtsverbindliche Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Meine Einschätzung ist, dass die Kommune, in der Sie leben, Ihnen das Leben schwer machen und sich auf den Standpunkt stellen könnte, Ihr "Parkplatzfreihalter" wäre eine unzulässige Sondernutzung im Sinne des Straßenverkehrrechts. Mit dieser Rechtsauffasung würde die Kommune meines Erachtens auch vor den Verwaltungsgerichten obsiegen.
In § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Weiter heißt es zum Parken in § 2 StVO:
"(3) Das Parken ist unzulässig
[…]
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert"
Das Problem ist hier, dass Sie zwei zwar zugelassene Fahrzeuge parken und grundsätzlich erstmal als Privatperson so viele zugelassene Fahrzeuge auf den dafür gewidmeten Straßen parken dürfen wie Sie wollen. Aber mit dem "Parkplatzfreihalter" verhindern Sie während Ihrer Arbeitszeit, dass ein anderer den freien Parkraum nutzen kann. Darin liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 StVO. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich Ihre Idee zwar ausgesprochen gut finde, Ihnen allerdings keine rechtliche Absicherung Ihres (noch zu patentierenden Parkplatzfreihalters?) bieten konnte.
Ihre Frage habe ich in unserem Blog BERLIN BLAWG verlinkt. Besuchen Sie die Seite in den nächsten Tagen. Vielleicht erhalten Sie aus einem Kommentar zu dem Eintrag weitere Einschätzungen.
Freundliche Grüße
Dennis Sevriens
Rechtsanwalt
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mir 2 billige BMW zu 100 Euro / Stück geleast
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Original von a.C.k
Also ich hab ja zwei NSX mit elektromotor vor der Tür ...... )
Aber er parkt ja so das die 2 BMWs den platz von 3 Autos einnehmen und das ist nicht ok.Zitat
Original von Kibuze
Aber jetzt mal so, wieso sollte das rechtswiedrig sein? ich kann doch wie dort aufgefuehrt so viele fahrzeuge parken wie ich will...
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Da ich nur breite Autos fahre die in keine normale Tiefgarage passen