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Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
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Zitat: Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
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Parkplätze, sofern sie öffentlich zugängig sind, gehören aber zum öffentlichen Straßenverkehr (oft sind sie auch entsprechend beschildert, z.B. Es gilt die StVO), ergo: man muß einen gültigen Führerschein haben, um auf diesen ein KFZ zu bewegen, sei es auch nur, um das Anfahren zu üben.
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Original von Pirat
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Parkplätze, sofern sie öffentlich zugängig sind, gehören aber zum öffentlichen Straßenverkehr (oft sind sie auch entsprechend beschildert, z.B. Es gilt die StVO), ergo: man muß einen gültigen Führerschein haben, um auf diesen ein KFZ zu bewegen, sei es auch nur, um das Anfahren zu üben.
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=11541
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Original von PapaSchlumpf
Also ich hab mal bei Auto Motor und Sport TV gesehn dass auch Parkplätze mit diesem StVo-Schild nicht als Straße gelten.
AMS hat gesagt dass das nur bedeutet das auch dieser Parkplatz laut StVO als sonderfläche gilt.
Sprich das Schild ist Wirkungslos...
ging damals darum, ob auf parkplätzen Rechts vor Links gilt, das soll laut AMS nicht der Falls sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Unmountable« (13. Februar 2006, 14:51)