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Gutachterkosten nach Unfall
Dass die Versicherung des Unfallverursachers für das Gutachten des Unfallgegners aufkommen muss ist ja klar.
Aber wie ist es wenn es zum Unfall kommt, beide Unfallgegner die Schuld nicht zugeben wollen und das ganze von den Änwelten ausgetragen werden soll.
Wer zahlt im Vorfeld das Gutachten.
Mann kann ja nicht mit der Instandsetzung so lange warten bis die Sache entschieden ist.
Weiss jemand bescheid?
gutachten muss zuerst vom einem selbst bezahlt werden, wenn der Fall unklar bzw. streitig ist.
nach Beendigung des Rechtsstreits wird der Anwalt die Gutachterkosten bei der gegenerischen Versicherung geltend machen.
Reparieren kannst du, aber wie gesagt, erst Gutachten erstellen lassen und auf jedenfall einen guten Rechtsanwalt konsultieren.
Gruss Hong
Hi,
das Gutachten musst Du entweder vorstrecken oder Du unterschreibst eine Abtrittserklärung. Dann rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab wenn der Fall entschieden ist. Das kommt allerdings ganz auf den Gutachter an. Ich zum Beispiel würde sowas bei der Dauer der heutigen Gerichtsverfahren nurnoch vom Kunden vorstrechen lassen.
Das Geld kannst Du Dir dann nach dem Verfahren von der gegnerischen Versicherung zurückholen.
Gruß Daniel
*verdammt da war einer schneller*
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schleudertrauma« (14. September 2006, 08:00)