Der Bericht klingt zwar sehr gut ist aber leider realitätsfremd! Wenn man mit so nem Blaulicht erwischt wird ist man u.a. wegen Amtsanmaßung dran... und das wird teuer, sehr teuer!!!
Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt.
Der Wortlaut ist:
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(Quelle Wikipedia)
Es muss ja nicht unnbedingt ein rotierendes Blaulicht sein. Ein auffälliges Blaues LED Licht was 2 mal blinkt und kurz Pause macht in ner GPS Attrappe tuts auch